Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei der Klassenleitung, der Fachlehrkraft und beim Betrieb per E-Mail abzumelden. Die E-Mail-Adressen aller Beteiligten müssen in der Abmeldung sichtbar sein. Sollte eine Klausur verpasst werden, muss ein Attest seitens des Schülers oder der Personalabteilung (e-Attest) vorgelegt werden.