Die Auszubildenden erhalten am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Dieses ist den Betrieben zur Unterschrift vorzulegen. Darüber hinaus müssen schriftliche Leistungen, in denen weniger als 50 % (Note 5 oder 6) erzielt wurden, dem Ausbilder/ der Ausbilderin zur Unterschrift vorgelegt und innerhalb von 3 Wochen bei der Fachlehrkraft eingereicht werden (auch digital möglich). So erhalten Sie frühzeitig einen Einblick, wenn die Leistungen abfallen und wir können in den Austausch gehen, inwiefern die Auszubildenden noch besser unterstützt werden können.
Unabhängig von den Leistungen führen die Klassenlehrkräfte mindestens einmal im Jahr ein Gespräch mit dem Betrieb, um über die Entwicklung der Auszubildenden zu berichten. Sollte sich darüber hinaus Gesprächsbedarf ergeben, werden wir Sie kurzfristig kontaktieren. Falls Sie ein Anliegen haben, zögern auch Sie nicht, sich direkt bei uns zu melden!